Besondere Schwerpunkte unserer Tätigkeit:
- Vertragsgestaltung beim VOB-B-Vertrag und BGB-Werkvertrag
- Verzug, Kündigung, Vertragsstrafe, Gewährleistungseinbehalte
- Gewährleistung beim Bauwerkvertrag
Ansprüche des Bauherrn bei Baumängeln und verspäteter Fertigstellung - Werklohn des Bauunternehmers, Honorar des Architekten
Durchsetzung und Abwehr von Vergütungsansprüchen - Beweissicherung bei Baumängeln, Durchführung des selbstständigen
Beweisverfahrens