Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt in erster Linie die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Schwerpunkte des Rechtsanwaltes für Arbeitsrecht sind:

  • Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen auf Arbeitsvergütung, Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Tarifvertragsrecht
  • Arbeitszeitgestaltung, Urlaubsanspruch
  • Mutterschutz/Elternzeit
  • Arbeitnehmerhaftung
  • Befristung von Arbeitsverträgen
  • Abmahnung, Kündigungen: betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigungen
  • Änderungskündigungen
  • Abfindungsansprüche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Zeugnisanspruch
  • Insolvenz des Arbeitgebers

Im Arbeitsrecht findet sich die Besonderheit, dass vieles in Tarifverträgen geregelt wird. Der Rechtsanwalt hat bei jedem arbeitsrechtlichen Fall zunächst einmal zu prüfen, woraus sich im konkreten Fall die arbeitsrechtlichen Grundlagen ergeben.

Das Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet, in dem das Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung eine besondere Rolle spielt. Für das arbeitsgerichtliche Verfahren  in der  ersten Instanz gilt nämlich die Ausnahme, dass unabhängig vom Ausgang des Verfahrens jeder seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen hat. Sofern eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, übernehmen wir für Sie die Kostendeckungsanfrage. Sie müssen dazu nur dem Rechtsanwalt Ihre Versicherungsnummer mitteilen.

Mehr zum Arbeitsrecht von uns unter: www.rechtsanwalt-mauersberger.de/Arbeitsrecht-Potsdam/